Anwaltskanzlei Annette Eggelhöfer

 

 

Für Sie als Mandant gibt es in aller Regel zwei Gründe, einen Anwalt zu wählen:

Zum einen möchten Sie sichergehen, dass der Anwalt die notwendige Fachkompetenz hat.

Zum anderen sollte die Leistung den Preis wert und für Sie kalkulierbar sein. Es ist zwar nicht immer möglich, die Kosten eines Verfahrens vorher genau abzuschätzen. Dies sollte Sie aber nicht davon abhalten, mit uns in Kontakt zu treten. Ein Erstgespräch bieten wir nämlich zu einem pauschalen Festpreis an - fragen Sie uns bezüglich der zu erwartenden Kosten.

Nachstehend geben wir Ihnen bereits einige Anhaltspunkte für die zu erwartenden Kosten.

Allgemeine Hinweise für die Kosten eines Anwalts

a) Beratungsmandate des Anwalts

  • Eine Erstberatung bieten wir für einen Pauschalpreis an. Fragen Sie!
  • Ansonsten werden grundsätzlich die Kosten ebenfalls nach einer Tabelle bzw. nach dem RVG abgerechnet. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Streitwert und dem Umfang der Tätigkeit des Anwalts.
  • Wir bieten zudem ausdrücklich an, auf Stundenhonorarbasis zu arbeiten. Das ist fair, weil der tatsächliche Aufwand, und nur dieser abgerechnet wird. Unser Stundensatz hängt vom Umfang und Schwierigkeitsgrad der Sache ab.
  • Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit besteht unter Umständen die Möglichkeit, Beratungshilfe bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen.

b) Prozessmandate des Anwalts
  • Grundsätzlich gilt im Prozess: Wer (ggfls. anteilig) verliert, zahlt (ggfls. anteilig) die Kosten.
  • Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit besteht unter Umständen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dabei helfen wir Ihnen. Gegebenenfalls wird dann durch das Gericht Prozesskostenhilfe gewährt, und zwar entweder als Ratenzahlung oder sogar durch vollständige Übernahme der Kosten durch den Staat. Wird Prozesskostenhilfe beantragt, dann achten Sie bitte darauf, dass das Prozesskostenhilfeformular vollständig, wahrheitsgemäß und umgehend ausgefüllt wird. Sollte die Prozesskostenhilfe gewährt werden, der Prozess aber (zum Teil) verloren gehen, so müssen Sie gleichwohl die Kosten der Gegenseite (anteilig) tragen. Es besteht also auch dann ein Restrisiko.
  • Wichtig: Die Rechtsschutzversicherungen tragen in der Regel die Kosten von familienrechtlichen und erbrechtlichen Prozessen nicht. Einzelne Gesellschaften zahlen aber Beratungsgespräche. Dies klären Sie am besten vorher ab.