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Für Sie als Mandant gibt es in aller Regel zwei Gründe,
einen Anwalt zu wählen:
Zum einen möchten Sie sichergehen, dass der Anwalt die
notwendige Fachkompetenz hat.
Zum anderen sollte die Leistung den Preis wert und für
Sie kalkulierbar sein. Es ist zwar nicht immer möglich,
die Kosten eines Verfahrens vorher genau abzuschätzen.
Dies sollte Sie aber nicht davon abhalten, mit uns in Kontakt
zu treten. Ein Erstgespräch bieten wir nämlich zu
einem pauschalen Festpreis an - fragen Sie uns bezüglich
der zu erwartenden Kosten.
Nachstehend geben wir Ihnen bereits einige Anhaltspunkte für
die zu erwartenden Kosten.
Allgemeine Hinweise für die Kosten eines Anwalts
a) Beratungsmandate des Anwalts
- Eine Erstberatung bieten wir für einen Pauschalpreis an.
Fragen Sie!
- Ansonsten werden grundsätzlich die Kosten ebenfalls nach
einer Tabelle bzw. nach dem RVG abgerechnet. Die Höhe der
Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Streitwert und
dem Umfang der Tätigkeit des Anwalts.
- Wir bieten zudem ausdrücklich an, auf Stundenhonorarbasis
zu arbeiten. Das ist fair, weil der tatsächliche Aufwand,
und nur dieser abgerechnet wird. Unser Stundensatz hängt
vom Umfang und Schwierigkeitsgrad der Sache ab.
- Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit besteht unter Umständen
die Möglichkeit, Beratungshilfe bei dem zuständigen
Amtsgericht zu beantragen.
b) Prozessmandate des Anwalts
- Grundsätzlich gilt im Prozess: Wer (ggfls. anteilig)
verliert, zahlt (ggfls. anteilig) die Kosten.
- Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit besteht unter Umständen
die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dabei
helfen wir Ihnen. Gegebenenfalls wird dann durch das Gericht
Prozesskostenhilfe gewährt, und zwar entweder als Ratenzahlung
oder sogar durch vollständige Übernahme der Kosten
durch den Staat. Wird Prozesskostenhilfe beantragt, dann achten
Sie bitte darauf, dass das Prozesskostenhilfeformular vollständig,
wahrheitsgemäß und umgehend ausgefüllt wird.
Sollte die Prozesskostenhilfe gewährt werden, der Prozess
aber (zum Teil) verloren gehen, so müssen Sie gleichwohl
die Kosten der Gegenseite (anteilig) tragen. Es besteht also
auch dann ein Restrisiko.
- Wichtig: Die Rechtsschutzversicherungen
tragen in der Regel die Kosten von familienrechtlichen und
erbrechtlichen Prozessen nicht. Einzelne Gesellschaften zahlen
aber Beratungsgespräche. Dies klären Sie am besten
vorher ab.
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