Anwaltskanzlei Annette Eggelhöfer

 

 

Auf dieser Seite nennen wir beispielhaft persönliche Situationen, in denen wir Ihnen gern mit juristischem Rat zur Seite stehen:

Vor der Hochzeit

  • Sie wollen (wieder) heiraten.

  • Ihr zukünftiger Ehepartner hat Schulden.

  • Ihr zukünftiger Ehepartner hat Kinder aus einer früheren Ehe, für die er Unterhalt zahlt.

  • Ihr zukünftiger Ehepartner zahlt einem früheren Partner Unterhalt.

Wir informieren Sie über Ehe- und Erbverträge oder beraten Sie über andere individuelle Lösungsmöglichkeiten.