Anwaltskanzlei Annette Eggelhöfer

 

 

Auf dieser Seite nennen wir beispielhaft persönliche Situationen, in denen wir Ihnen gern mit juristischem Rat zur Seite stehen:

Nach der Scheidung

  • Sie sind rechtskräftig geschieden und erhalten Unterhalt von Ihrem früheren Partner. Er will die Zahlungen einstellen

  • Sie sind rechtskräftig geschieden, werden arbeitslos und möchten Unterhalt von Ihrem früheren Partner.

  • Sie sind rechtskräftig geschieden und erhalten Hartz IV. Das Jobcenter fordert Sie auf, Unterhalt von Ihrem früheren Partner zu verlangen.

  • Die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ihren Kindern ist beendet, da sie die Berufsausbildung abgeschlossen haben und eigenes Erwerbseinkommen erzielen.

  • Sie sind rechtskräftig geschieden. Sie werden demnächst Altersrente erhalten. Ihr früherer Partner hatte eine betriebliche Altersversorgung, die nur teilweise bei dem sog. gerichtlichen Versorgungsausgleich berücksichtigt wurde.

Auf Ihren Wunsch informieren wir Sie über die neuesten Änderungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung in Ehe- und Familiensachen.