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Auf dieser Seite
nennen wir beispielhaft persönliche Situationen, in denen
wir Ihnen gern mit juristischem Rat zur Seite stehen:
Nach
der Scheidung
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Sie sind rechtskräftig geschieden und erhalten Unterhalt
von Ihrem früheren Partner. Er will die Zahlungen einstellen
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Sie sind rechtskräftig geschieden, werden arbeitslos
und möchten Unterhalt von Ihrem früheren Partner.
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Sie sind rechtskräftig geschieden und erhalten Hartz
IV. Das Jobcenter fordert Sie auf, Unterhalt von Ihrem früheren
Partner zu verlangen.
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Die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ihren Kindern
ist beendet, da sie die Berufsausbildung abgeschlossen haben
und eigenes Erwerbseinkommen erzielen.
- Sie sind rechtskräftig geschieden. Sie werden demnächst
Altersrente erhalten. Ihr früherer Partner hatte eine
betriebliche Altersversorgung, die nur teilweise bei dem sog.
gerichtlichen Versorgungsausgleich berücksichtigt wurde.
Auf Ihren Wunsch informieren wir Sie über die
neuesten Änderungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung
in Ehe- und Familiensachen. |