Anwaltskanzlei Annette Eggelhöfer

 

 

Auf dieser Seite nennen wir beispielhaft persönliche Situationen, in denen wir Ihnen gern mit juristischem Rat zur Seite stehen:

Das Scheidungsverfahren

  • Sie leben seit mindestens einem Jahr getrennt und wollen sich scheiden lassen.

  • Ohne Antrag keine Scheidung. Dieser muss von einem Anwalt gestellt werden.

  • Sie wollen sich einvernehmlich mit Ihrem Ehepartner über Unterhalt, Kinder, Vermögen einigen und die Kosten des Scheidungsverfahrens so gering wie möglich halten.

Wir übernehmen für Sie die Vertretung vor jedem deutschen Familiengericht. Zusätzlich informieren wir Sie über Scheidungsfolgevereinbarungen mit erbrechtlichen Regelungen oder beraten Sie über andere individuelle Lösungsmöglichkeiten.