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Auf dieser Seite
nennen wir beispielhaft persönliche Situationen, in denen
wir Ihnen gern mit juristischem Rat zur Seite stehen:
Das
Scheidungsverfahren
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Sie leben seit mindestens einem Jahr getrennt und wollen
sich scheiden lassen.
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Ohne Antrag keine Scheidung. Dieser muss von einem Anwalt
gestellt werden.
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Sie wollen sich einvernehmlich mit Ihrem Ehepartner über
Unterhalt, Kinder, Vermögen einigen und die Kosten
des Scheidungsverfahrens so gering wie möglich halten.
Wir übernehmen für Sie die Vertretung vor
jedem deutschen Familiengericht. Zusätzlich informieren
wir Sie über Scheidungsfolgevereinbarungen mit erbrechtlichen
Regelungen oder beraten Sie über andere individuelle Lösungsmöglichkeiten.
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